Spezialisisierung

Unsere Kanzlei ist seit Ihrer Gründung im Jahr 1985 durch Rechtsanwalt Dr. Ernst Rohde auf das Arzt- und Medizinrecht spezialisiert. 1998 trat Rechtsanwalt Nüßlein in die Kanzlei ein und ist seitdem ebenfalls in diesem Rechtsgebiet tätig. Beide Anwälte verfügen über die Zusatzqualifikation "Fachanwalt für Medizinrecht".

Im Gegensatz zu den häufig anzutreffenden Bezeichnungen "Experte" oder "Spezialist", die nicht geschützt sind und daher auch keinen Rückschluß auf die tatsächliche Qualifikation des Verwenders zulassen, wird der Titel "Fachanwalt für Medizinrecht" nur dem Anwalt verliehen, der sowohl seine überdurchschnittlichen Kenntnisse, als auch eine besondere Erfahrung durch bereits bearbeitete Fälle gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat.

Wir vertreten sowohl Ärzte und Zahnärzte, als auch Patienten. Im Gegensatz zu vielen Kollegen, die ausschließlich eine Seite vertreten, halten wir es für sinnvoll beide Seiten zu kennen und damit über entsprechende Erfahrung aus jedem Blickwinkel zu verfügen.

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Für die Verleihung des Titels Fachanwalt für Medizinrecht haben wir gegenüber der Rechtsanwaltskammer Frankfurt gemäß § 14b FAO besondere Kenntnisse und Erfahrungen aus den nachfolgenden Bereichen nachgewiesen:

    1. Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere

    a) zivilrechtliche Haftung
    b) strafrechtliche Haftung


    2. Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung



    3. Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere


    a) ärztliches Berufsrecht
    b) Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe


    4. Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung

    5. Vergütungsrecht der Heilberufe

    6. Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht

    7. Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts

    8. Grundzüge des Apothekenrechts

    9. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Internet- und Medienrecht, insbesondere mit Kontakt zum Arzt- und Medizinrecht. Wir beraten bspw. bei rechtlichen Fragen zur Präsentation ärztlicher Leistungen auf Praxishomepages, Kritiken auf Bewertungsprotalen wie bspw. jameda.de, sanego, etc..  
www.jusmed.de