Spezialisisierung
Unsere Kanzlei ist seit Ihrer Gründung im Jahr 1985 durch Rechtsanwalt Dr. Ernst Rohde auf
das Arzt- und Medizinrecht
spezialisiert. 1998 trat Rechtsanwalt Nüßlein in die Kanzlei
ein und ist seitdem ebenfalls in diesem Rechtsgebiet tätig. Beide
Anwälte verfügen über die
Zusatzqualifikation "Fachanwalt für Medizinrecht".
Im
Gegensatz zu den häufig anzutreffenden Bezeichnungen "Experte"
oder "Spezialist", die nicht geschützt sind und daher auch
keinen Rückschluß auf die tatsächliche
Qualifikation des Verwenders zulassen, wird der Titel "Fachanwalt
für Medizinrecht" nur dem Anwalt verliehen, der sowohl seine
überdurchschnittlichen Kenntnisse, als auch eine besondere
Erfahrung durch bereits bearbeitete Fälle gegenüber der
Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat.
Wir vertreten sowohl Ärzte und Zahnärzte, als auch Patienten.
Im Gegensatz zu vielen Kollegen, die ausschließlich eine Seite
vertreten, halten wir es für sinnvoll beide Seiten zu kennen und
damit über entsprechende Erfahrung aus jedem Blickwinkel zu
verfügen.
Für die Verleihung des Titels Fachanwalt für Medizinrecht
haben wir gegenüber der Rechtsanwaltskammer
Frankfurt gemäß § 14b FAO besondere Kenntnisse und
Erfahrungen aus den nachfolgenden Bereichen nachgewiesen:
1. Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere
a) zivilrechtliche Haftung
b) strafrechtliche Haftung
2. Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung,
insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge
der Pflegeversicherung
3. Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere
a) ärztliches Berufsrecht
b) Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe
4. Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung
5. Vergütungsrecht der Heilberufe
6. Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht
7. Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts
8. Grundzüge des Apothekenrechts
9. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts
Ein
weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Internet- und
Medienrecht, insbesondere mit Kontakt zum Arzt- und Medizinrecht. Wir
beraten bspw. bei rechtlichen Fragen zur Präsentation
ärztlicher Leistungen auf Praxishomepages, Kritiken auf
Bewertungsprotalen wie bspw. jameda.de, sanego, etc..
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