Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht spielt heute im Wirtschaftsleben eine
zentrale Rolle. Es ist in einer Vielzahl von
Gesetzen geregelt und immer wieder Gegenstand von Reformen und
Änderungen. Hierdurch ist eine rechtssichere Orientierung für
den Laien nahezu unmöglich. 
Hinzu
kommt, daß durch die Einführung des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes die Möglichkeiten einer
Anstellung von Ärzten und Zahnärzten stark erweitert worden
sind.
Die
fachgerechte Beratung von Medizinern kann im Arbeitsrecht nur durch
Rechtsanwälte gewährleistet werden, die sich sowohl auf
dieses Gebiet, als auch auf das Medizinrecht selbst spezialisiert haben und
die besonderen Gegebenheiten in ärztlichen oder
zahnärztlichen Praxen oder in Krankenhäusern und
medizinischen Versorgungszentren genau kennen.
Wir sind für Sie bundesweit tätig bei:
- der Gestaltung von
Arbeitsverträgen für Ärzte oder Zahnärzte unter
Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Regelungen, wie z.B.
dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
- Verhandlungen von Entgeltregelungen, Prämien und Qualifikationen
- der Beratung und Gestaltung von Chefarztverträgen
- der Beratung und Vornahme von
ordentlichen oder außerordentlichen Kündigungen
(verhaltensbedingt, personenbedingt oder betriebsbedingt)
- Abmahnungen und Rügen
- Entwicklung von Prozesstrategien und Lösungen im Rechtsstreit
- der Vertretung vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht
- der Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- der Anfertigung von Arbeitszeugnissen
Nachfolgend haben wir einige interessante Entscheidungen zu immer
wieder aktuellen Themen zusammengestellt. Diese Sammlung wird in
unregelmäßigen Abständen ergänzt. Weitere Urteile
und Entscheidungen finden Sie in der Rubrik "Urteilssammlung", die Sie
über die Schalterreihe auf der linken Seite erreichen.
Arbeitnehmer muß beweisen, daß die Bewertung im
Arbeitszeugnis unzutreffend ist
Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag
müssen gleich lang sein
Die mündliche Kündigungen des Arbeitnehmers
ist unwirksam
|