Abmahnung

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Am häufigsten kommen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht und bei Verstößen gegen das Marken- oder Urheberrecht vor.

Mit einer Abmahnung wird gewöhnlich die Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Strafbewehrt bedeutet, dass sich der Abgemahnte (sog. Unterlassungsschuldner) dazu verpflichtet, bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe an den Abmahnenden (sog. Unterlassungsgläubiger) zu bezahlen. In der Unterlassungserklärung kann die Höhe der Vertragsstrafe bereits mit einem bestimmten Betrag festgelegt sein. Sie kann aber auch in das billige Ermessen des Unterlassungsgläubigers gestellt werden. In diesem Fall sollte man aber darauf achten, dass der Vorbehalt einer gerichtlichen Überprüfung in der Klausel mit aufgenommen ist.
    

Wer eine Abmahnung erhält sollte sich über sein weiteres Vorgehen im Klaren sein und aktivknast entscheiden, ob er eine Unterlassungserklärung abgibt oder nicht. Reagiert der Adressat einer Abmahnung gar nicht, muß er mit dem Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen sich rechnen. Diese ist dann erst einmal verbindlich und muss erst mit einem Rechtsmittel angegriffen werden. Durch dieses Verfahren entstehen meist erhebliche Kosten, die von dem Verlierer des Prozesses zu zahlen sind. Um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden ist es oft ratsam, die Unterlassungserklärung ohne das Anerkenntnis einer Rechtspflicht abzugeben. Damit wird die Gefahr einer einstweilien Verfügung gebannt und ein Rechtsstreit kann nur noch über die Kosten geführt werden, wobei der Gegenstandswert dann nur noch den verlangten Gebühren entspricht. Diese belaufen sich meist auf Beträge zwischen € 500.- und € 1.500.-, wodurch das Prozessrisiko überschaubar bleibt.

Zu achten ist aber unbedingt auf die richtige Formulierung der Unterlassungserklärung. Zwar ist einer Abmahnung meist eine Unterlassungserklärung beigefügt. Der Abgemahnte ist aber nicht verpflichtet, genau diese Erklärung zu unterschreiben. Meistens geht die darin enthaltene Formulierung über die tatsächliche Verpflichtung des Abgemahnten hinaus und kann später immense Probleme und auch erhebliche weitere Kosten verursachen.

Grundsätzlich kann man nur dazu raten bei Erhalt einer Abmahnung selbst anwaltlichen Rat einzuholen. Die Sache wird dadurch nicht unbedingt billiger. Man kann jedoch sicher sein, keine unberechtigt erhobenen Ansprüche anzuerkennen oder überhöhte Kosten zu bezahlen.

    
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