Praxis Dr. med. E. Rohde
 
 
Hausbesuche: 
 
Wenn es Ihr Zustand nicht zuläßt, daß Sie in die Praxis kommen, mache ich selbstverständlich auch Hausbesuche. 
  
Beachten Sie aber: Kommen Sie in die Praxis, wenn Sie dazu in der Lage sind. Wir können Sie hier erheblich besser versorgen - und Sie sparen Zeit, da "alles auf einmal" gemacht werden kann.  
  
Melden Sie Hausbesuche rechtzeitig - möglichst am Vormittag - an. 

Um die Dringlichkeit des Besuches abschätzen zu können, muß ich wissen: 

- wer ist krank ? 
- welche Beschwerden, seit wann ? 
- Fieber gemessen ? wie hoch ? 
- was haben Sie selbst gemacht ? 
- Ist ein sofortiger Notbesuch erforderlich ? 
- Wie komme ich zu Ihnen ? 
- Steht ihr Name an der Haustüre ? 
- Sind (nachts) Hausnummer, Klingelschild, bzw. Haustür beleuchtet ? 
- Ihre Telefonnummer ? 

 

Notfall: 
 
Sollten Sie im Notfall ärztliche Hilfe außerhalb der Sprechstunden benötigen und können mich in der Praxis nicht erreichen, dann wenden Sie sich bitte an den  
  
Kassenärztlichen Notdienst
Tel.: 1 92 92
  
 
Wichtige Telefonnummern: 
 
Hausarzt Praxis: 50 20 65
Privat: 50 20 65 / 0172 - 69 41 938
Krankenwagen: 49 00 01
Polizei: 110
Feuer: 112
 
Für die wichtigsten Nummer haben wir außerdem einen Telefonaufkleber für Sie vorbereitet. 
 
 
Urlaub und Vertretung: 
 
Bei Urlaub / Kongreß erfahren Sie am Praxisschild oder über den telefonischen Anrufbeantworter, welche Kollegen die Vertretung übernehmen. 
 
Anträge und Formulare: 
 
...können auch wir nicht abschaffen - jedoch beim Umgang damit können wir helfen. 
  
Atteste 
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen 
Befreiung von der Rezeptgebühr 
(z.B. bei Sozialhilfeempfängern, Kleinrentnern, Arbeitslosen, Azubis) 
Krebs- und andere Vorsorgeuntersuchungen 
Kuranträge 
Schwerbehindertenanträge 
Rentenanträge wegen Berufsunfähigkeit 
  
Sprechen Sie uns darauf an. 
  
 
Rezepte: 
 
Für ein Wiederholungsrezept oder ähnliches müssen Sie nicht lange warten. Nennen Sie Ihren Wunsch bei der Anmeldung. 
  
 
Chipkarte: 
 
Die Vorlage der Chipkarte ist jeweils beim ersten Besuch im Quartal notwendig. Ebenso muß die Praxisgebühr von  € 10.- entrichtet werden, falls keine Befreiung oder ein Überweisungsschein vorliegt.