| Hausbesuche:
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| Wenn
es Ihr Zustand nicht zuläßt, daß Sie in die Praxis
kommen,
mache ich selbstverständlich auch Hausbesuche.
Beachten Sie aber: Kommen Sie in die Praxis, wenn Sie dazu in der Lage sind. Wir können Sie hier erheblich besser versorgen - und Sie sparen Zeit, da "alles auf einmal" gemacht werden kann. Melden Sie Hausbesuche rechtzeitig - möglichst am Vormittag - an. Um die Dringlichkeit des Besuches abschätzen zu können, muß ich wissen: -
wer ist krank ?
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| Notfall:
|
| Sollten
Sie im Notfall ärztliche Hilfe außerhalb der Sprechstunden
benötigen
und können mich in der Praxis nicht erreichen, dann wenden Sie
sich
bitte an den |
| Wichtige
Telefonnummern: |
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| Urlaub
und Vertretung: |
| Bei
Urlaub / Kongreß erfahren Sie am Praxisschild oder über den
telefonischen Anrufbeantworter, welche Kollegen die Vertretung
übernehmen. |
| Anträge
und Formulare: |
| ...können
auch wir nicht abschaffen - jedoch beim Umgang damit können wir
helfen. Atteste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Befreiung von der Rezeptgebühr (z.B. bei Sozialhilfeempfängern, Kleinrentnern, Arbeitslosen, Azubis) Krebs- und andere Vorsorgeuntersuchungen Kuranträge Schwerbehindertenanträge Rentenanträge wegen Berufsunfähigkeit Sprechen Sie uns darauf an. |
| Rezepte:
|
| Für
ein Wiederholungsrezept oder ähnliches müssen Sie nicht lange
warten. Nennen Sie Ihren Wunsch bei der Anmeldung.
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| Chipkarte:
|
| Die
Vorlage der Chipkarte ist jeweils beim ersten Besuch im Quartal
notwendig. Ebenso muß die Praxisgebühr von € 10.-
entrichtet werden, falls keine Befreiung oder ein
Überweisungsschein vorliegt. |
