Keine Überlassung der Patientenkartei an den Erwerber ohne Einwilligung 


Eine Klausel in einem Praxisübernahmevertrag, die den Veräußerer auch ohne Einwilligung der betroffenen Patienten verpflichtet, die Patientenkartei zu übergeben, verletzt das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patienten, sowie die ärztliche Schweigepflicht und ist wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.12.1991, Az: VIII ZR 4/91

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