Eine Anzeige mit dem Titel  "Schönheit ist das Ziel" ist nicht anpreisend

Die in einer örtlichen Ausgabe der Zeitung erscheinende Anzeige mit der Überschrift "Schönheit ist das Ziel" ist nicht als wettbewerbswidrig einzustufen. Die Sätze "Schönheit ist das Ziel" und "Vertrauen Sie unserem Facharzt für plastische Chirurgie" werben zwar in allgemeiner Form für die Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen und verlassen den Rahmen einer sachangemessenen Information; als Werbesprüche heben sie die eigenen Leistungen aber nicht - insbesondere auch nicht gegenüber den Leistungen anderer - in einer Weise hervor, die als anpreisend beurteilt werden müßte.

Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.5.2003 zu Az. I ZR 217/00

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