Keine Prüfung des Zahnarztes auf Kostenerstattung durch Krankenkasse

Der Zahnarzt ist nicht verpflichtet, vor einer prothetischen Behandlung zu prüfen, ob die geplanten Behandlungskosten von der Privatversicherung seines Patienten getragen werden. Die Herbeiführung einer Kostenerstattung durch die Krankenkasse ist alleinige Sache des Patienten und nicht Gegenstand einer vertraglichen Nebenpflicht des Zahnarztes.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. 5. 1999 - 8 U 181/98




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