Keine
Prüfung des Zahnarztes auf Kostenerstattung durch Krankenkasse
Der
Zahnarzt ist nicht verpflichtet, vor einer
prothetischen Behandlung zu prüfen, ob die geplanten
Behandlungskosten von der
Privatversicherung seines Patienten getragen werden. Die
Herbeiführung einer
Kostenerstattung durch die Krankenkasse ist alleinige Sache des
Patienten und
nicht Gegenstand einer vertraglichen Nebenpflicht des Zahnarztes.
OLG
Düsseldorf, Urteil vom 20. 5.
1999 - 8 U 181/98
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