Aufklärung
vor Extraktion eines Weisheitszahns
Vor der Entfernung eines
Weisheitszahnes hat der
behandelnde Zahnarzt über
das (sich
selten verwirklichende) Risiko einer Osteomyelitis
(Kieferknochenmarksentzündung) aufzuklären.
Grundsätzlich ist
über sämtliche mit dem Eingriff typischerweise
verbundenen Risiken aufzuklären, die für die
Entscheidung des Patienten, sich
dem Eingriff zu unterziehen, ernsthaft ins Gewicht fallen
können. Dazu zählen
auch seltene Risiken, sofern sie sich im Falle der Verwirklichung
nachteilig
auf die weitere Lebensführung des Patienten auswirken
können
OLG Köln, Urteil vom 12. 3. 2003 - 5 U 52/02
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