Aufklärung vor Extraktion eines Weisheitszahns

Vor der Entfernung eines Weisheitszahnes hat der behandelnde Zahnarzt  über das (sich selten verwirklichende) Risiko einer Osteomyelitis (Kieferknochenmarksentzündung) aufzuklären.

Grundsätzlich ist über sämtliche mit dem Eingriff typischerweise verbundenen Risiken aufzuklären, die für die Entscheidung des Patienten, sich dem Eingriff zu unterziehen, ernsthaft ins Gewicht fallen können. Dazu zählen auch seltene Risiken, sofern sie sich im Falle der Verwirklichung nachteilig auf die weitere Lebensführung des Patienten auswirken können

OLG Köln, Urteil vom 12. 3. 2003 - 5 U 52/02



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