Auch über seltene Risiken muß aufgeklärt werden

Selbst bei einer einfachen Behandlung, wie der Erneuerung einer Plombe im Backenzahnbereich, muß der Zahnarzt vor der Verabreichung einer Spritze mit Narkosemittel darüber aufklären, daß dadurch das Risiko einer taub bleibenden Zunge besteht.

Oberlandesgerichts Koblenz, Aktenzeichen: 5 U 41/03



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