Auch
über seltene Risiken muß aufgeklärt werden
Selbst
bei einer einfachen Behandlung, wie der Erneuerung einer Plombe im
Backenzahnbereich, muß der Zahnarzt vor der Verabreichung einer Spritze mit
Narkosemittel darüber aufklären, daß dadurch das Risiko einer taub bleibenden
Zunge besteht.
Oberlandesgerichts
Koblenz, Aktenzeichen: 5 U 41/03
zurück |